Ziele der GFGK und Ursprung der Genossenschaften
Ziele
»Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.«
Die Gesellschaft zur Förderung der Genossenschafts- und Kooperationsforschung e.V. (GFGK) will als selbstlos tätiger und gemeinnützig anerkannt eingetragener Verein den Weg dafür frei machen, dass die genossenschaftliche Idee weiterhin erfolgreich bleiben und sich weiterentwickeln kann – insbesondere durch die Förderung der Interdisziplinären Wissenschaftlichen Einrichtung der Genossenschafts- und Kooperationsforschung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Dies ist im § 2 der Satzung der GFGK als Vereinszweck eindeutig festgelegt:
§ 2 Zweck, Aufgaben des Vereins (1) Der Verein verfolgt den Zweck, die Genossenschafts- und Kooperationsforschung in Deutschland und Europa zu fördern. (2) Der Zweck wird insbesondere durch die Förderung der Interdisziplinären Wissenschaftlichen Einrichtung Genossenschafts- und Kooperationsforschung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (IWE GK), durch Stipendien für Promotionen und andere Forschungsarbeiten, durch die Förderung von wissenschaftlichen Arbeitsgesprächen, Fachtagungen und Publikationen sowie durch Vergabe von Wissenschaftspreisen verwirklicht.
Hier finden Sie weitere Informationen über genossenschaftliche Aktivitäten und Möglichkeiten bis zur Gründung einer eigenen Genossenschaft:
Genossenschaften in Deutschland
Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Rolle der Genossenschaften vom 18.12.2009
Tagung Wohnungswirtschaft 4.0
Die Vorträge zu der Tagung finden Sie hier.
Tagung „25 Jahre Agrargenossenschaften“
Genossenschaftsidee ist Kulturerbe der Menschheit.
Ursprung
Ende des 19. Jahrhunderts legten die Gründerväter Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch unabhängig voneinander den Grundstein für die weltweit erfolgreiche Unternehmensform der Genossenschaft. Es erfolgten weltweit Gründungen von Bezugs- und Absatzgenossenschaften, Agrar- und Wohnungsbaugenossenschaften, Bausparkassen sowie Spar- und Kreditvereinen.
Aus der Not heraus entstand durch Zusammenschlüsse von Einzelnen zu gemeinsam wirtschaftenden Gruppen die nachweislich krisen- und insolvenzfesteste Unternehmensform. Daher ist zum Beispiel in Deutschland der Genossenschaftliche FinanzVerbund die einzige Bankengruppe, die nie staatliche Hilfen in Anspruch nehmen musste. Statt eines begrenzten Anlegerschutzes besteht ein durch Selbstvorsorge begründeter Institutsschutz. Zudem werden durch die regional verwurzelten und eigenständigen Strukturen vor Ort Steuern gezahlt und Förderungen vorgenommen.
Die Genossenschaft ist eine der demokratischsten Rechtsformen. Es wird in der Generalversammlung, dem obersten Organ einer Genossenschaft, nach Köpfen und nicht nach Kapitalanteil entschieden. Jedes Mitglied hat gleichberechtigt nur eine Stimme.
Die Attraktivität und der Erfolg der genossenschaftlichen Idee ist bis heute ungebrochen. Die Innovationskraft findet sich insbesondere in modernen, zukunftsweisenden und bürgernahen Lösungen in den Bereichen Car-Sharing, Energieversorgung, Schülergenossenschaften und kommunalen Kooperationen im Katastrophenschutz.
Aus den vorgenannten Gründen haben die Vereinten Nationen das Jahr 2012 zum Jahr der Genossenschaften erklärt.
Am 30.11.2016 wurde die Genossenschaftsidee in die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.